...weil der Angehörige zählt!

FAQ - Wichtige Fragen

 

Was sind die Grundzüge unseres Konzepts?

 

 

Ziel des Konzepts sind Gemeinschaft und Teilhabe. Eine möglichst sinnhafte Beschäftigung und eine individuelle Ansprache und Betreuung sollen die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten erhalten, bestenfalls sogar fördern.

Unsere Wohngruppen sind relativ klein, damit im besten Sinne „übersichtlich“ und inkludieren eine Wohnküche, die zumeist den neuen Lebensmittelpunkt unserer Bewohnerinnen und Bewohner darstellt. Unsere Betreuungsangebote führen zu einem „gemeinsam statt einsam“, denn nach unserer Überzeugung - und auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse - führen erlebte Gemeinsamkeiten und die Möglichkeiten einer aktiven Beteiligung mit den damit verbundenen „Erfolgen“ zu einer erheblichen Steigerung des Selbstwertgefühls. Die dadurch entstehende familiäre Atmosphäre wird von allen geschätzt und ist unverzichtbar für das Wohlbefinden und die Zufriedenheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner.

 

 

Ist das Haus am öffentlichen Personennahverkehr angebunden?

 

Das Haus wird mit der Buslinie 352 erreicht, die Haltestellen befinden sich nur wenige Meter vom Hermann-Keßler-Stift entfernt.

 

Besteht eine Warteliste?

 

Wir sind zumeist in der Tat voll belegt. Bei bestimmten Zimmertypen oder Etagen kann daher eine längere Wartezeit häufig nicht ganz vermieden werden. In den allermeisten Fällen kann aber eine Lösung gefunden werden. Kurzzeitpflegegäste bleiben nur bis zu 15 Tage, Verhinderungspflege verdoppelt diesen Zeitraum.

 

Steht jedem Interessenten die Möglichkeit des Einzugs offen?

 

Grundsätzlich ja, wenn die Bedingung der Pflegebedürftigkeit erfüllt ist. Heute muss aber jede Einrichtung der Altenhilfe einen sogenannten Versorgungsvertrag abschließen, der auch die „Zielgruppe“ festlegt. Dies sind bei uns dementsprechend pflegebedürftige Personen ohne Altersbeschränkung. Ob eine Pflegebedürftigkeit besteht legt der medizinische Dienst der Pflegekassen (MDK) fest. In der Regel wird also jede Person einmal diesbezüglich, zumeist vor dem Einzug, untersucht, die Meinung des Hausarztes eingeholt und die tatsächliche Pflegebedürftigkeit nach den Maßstäben der Pflegeversicherung festgestellt. Da wir mit allen „Kostenträgern“ einen Vertrag abgeschlossen haben, auch mit dem Sozialhilfeträger, ist eine Teilübernahme der Kosten in jedem Fall geregelt.

 

Wie hoch sind die Kosten im Pflegeheim?

 

Die sogenannten Pflegesätze werden mit den Pflegekassen ausgehandelt. An diesen Pflegesätzen beteiligen sich dann die Pflegekassen mit den gesetzlich festgelegten Pauschalen. Anders gesagt übernehmen die Pflegekassen einen erheblichen Teil der Pflege- und Betreuungskosten, nicht aber die sogenannten Hotelkosten (Nebenkosten der Unterkunft, Verpflegung, Reinigung etc.) Ferner darf der Heimträger die Kosten für das Gebäude weitergeben (Investitionskosten). Die Höhe richtet sich bei uns nach der Art des Zimmers (Einzelzimmer mit eigenem Bad, Einzelzimmer mit gemeinschaftlichem Bad und Doppelzimmer). In den beiden letztgenannten Zimmern nutzen maximal zwei Bewohner dasselbe Bad. Eine aktuelle Preisliste finden Sie im „Download-Bereich“.   


Alle wichtigen Unterlagen und Informationen, die sie benötigen, finden Sie bei uns im Downloadbereich.

Wenn Sie direkt eine Frage an uns haben, nehmen Sie bitte gerne Kontakt zu uns auf.